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Willkommen
NeuigkeitenDatum: 12.02.2010 Am 11. und 12. März 2010 finden in Tharandt die 4. Dresdner Stadtbaumtage statt, die von der TU Dresden (Prof. Dr. Andreas Roloff) und dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft der Stadt Dresden (Detlef Thiel) durchgeführt werden. Vom Institut für Baumpflege sind in diesem Jahr Dipl.-Ing. Petra Jaskula und Dipl.-Ing. Oliver Gaiser eingeladen und sprechen zum Thema „Alleen im Spannungsfeld von Verkehrssicherheit, Naturschutz und Denkmalpflege“. Inhalt dieses Vortrages sind die Erfahrungen aus dem DBU-Modellprojekt, in dem sechs verschiedene Alleen in Schleswig-Holstein eingehend untersucht wurden. In diesem Vortrag werden praktische Hinweise für den Umgang mit alten, historischen Alleen gegeben, die möglichst lang erhalten bleiben sollen und zugleich verkehrssicher sein müssen. Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter www.dresdner-stadtbaumtage.de
Datum: 01.02.2010 Am 29. und 30. Januar 2010 fand die Jahreshauptversammlung des Fachverbands Geprüfter Baumpfleger in Wetzlar statt. Zu dem Thema „Qualifizierungsoffensive“ kamen insgesamt 140 Teilnehmer. Den Eröffnungsvortrag hielt Prof. Dr. Dirk Dujesiefken über das CODIT-Prinzip. Aufgrund der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes stand das Thema der Schnittzeiten in der Baumpflege im Vordergrund. Es gab anschließend eine angeregte Diskussion zu diesem aktuellen Thema. Detaillierte Informationen sowie weiterführende Literatur hierzu finden Sie auch in dem Buch „Das CODIT-Prinzip - von Bäumen lernen für eine fachgerechte Baumpflege“, das vor gut einem Jahr bei Haymarket Media erschienen ist und beim Institut für Baumpflege bestellt werden kann: Dujesiefken, D.; Liese, W., 2008:
Datum: 15.01.2010 Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz tritt am 1. März 2010 in Kraft. Danach ist es künftig verboten, „ … Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; …“. Das Verbot für Baumfällungen und Gehölzschnitt beginnt damit in vielen Bundesländern zwei Wochen früher als bisher. Diese Regelung dient dem Artenschutz, insbesondere dem Schutz von Brutvögeln. Schonende Form- und Pflegeschnitte an Gehölzen sind weiterhin das ganze Jahr über erlaubt.
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