NEUIGKEIT

Baumfällungen nur noch bis 1. März erlaubt

Das novellierte Bundesnaturschutzgesetz tritt am 1. März 2010 in Kraft. Danach ist es künftig verboten, „ … Bäume, die außerhalb des Waldes stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; …“. Das Verbot für Baumfällungen und Gehölzschnitt beginnt damit in vielen Bundesländern zwei Wochen früher als bisher. Diese Regelung dient dem Artenschutz, insbesondere dem Schutz von Brutvögeln. Schonende Form- und Pflegeschnitte an Gehölzen sind weiterhin das ganze Jahr über erlaubt.

 

 

vom 15.01.2010